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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Website richtet sich in erster Linie an Menschen mit der Sehbehinderung LHON (Lebersche hereditäre Optikusneuropathie), an ihre Angehörigen und an Fachleute. Barrierefreiheit ist deshalb für uns eine Selbstverständlichkeit.

Geltungsbereich und Stand

Diese Erklärung gilt für die Website www.lhon-deutschland.de mit allen Unterseiten. Sie wurde im Oktober 2026 neu gefasst und wird bei Änderungen der Website fortgeschrieben. Wir geben sie freiwillig ab und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht für diese Website nach unserer Einschätzung nicht, weil die einschlägigen Vorschriften für öffentliche Stellen gelten und nicht für Vereine in privater Trägerschaft. Eine formelle Konformitätsprüfung nach WCAG oder BITV hat bisher nicht stattgefunden.

Was umgesetzt ist

  • Auf jeder Seite gibt es einen Sprunglink „Zum Inhalt springen“, der mit der Tastatur erreichbar ist.
  • Alle Seiten sind als deutschsprachig ausgezeichnet, damit Screenreader die richtige Aussprache wählen.
  • Hauptinhalt und Fußbereich sind als eigene Bereiche ausgezeichnet, die Seiten besitzen eine Hauptüberschrift.
  • Bilder tragen Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Die Seiten passen sich an die Bildschirmbreite von Smartphones und Tablets an.

Bekannte Einschränkungen

  • Einige Linkfarben heben sich nur schwach vom Hintergrund ab. Das erschwert das Erkennen für Menschen mit Restsehvermögen. Eine Korrektur der Farben ist vorgesehen.
  • Im Bereich „Hilfsmittel“ stehen ältere Beiträge mit teils veralteten Angaben und nicht mehr erreichbaren Links. Eine Überarbeitung ist vorgesehen.
  • Verlinkte Seiten anderer Anbieter liegen außerhalb unserer Verantwortung und sind nicht durchgängig barrierefrei.

Rückmeldung und Kontakt

Stoßen Sie auf eine Barriere oder fehlt Ihnen ein Inhalt in zugänglicher Form, schreiben Sie uns. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen und stellen Inhalte auf Wunsch in einer zugänglichen Form bereit.

Stand: 22. Oktober 2026