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Nachteilsausgleiche

Blinde und sehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit ihren behinderungsbedingten Nachteil durch Verschiedene Möglichkeiten auszugleichen. Für die Kosten sind je nach Leistung unterschiedliche Kostenträger verantwortlich. So können für die Übernahme der Kosten beispielsweise das Inklusionsamt, die Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe oder die Agentur für Arbeit verantwortlich sein.

Diese Liste soll nur einen kurzen Überblick über verschiedene Leistungen bringen. Es gibt die Möglichkeit sich über viele Leistungen im Internet zu Informieren. Auch hier werden dafür einige Broschüren bereitgestellt, siehe auch unsere Seite zu den Info-Materialien.

Doch der Dschungel an Leistungen und Kostenträgern ist groß.

Immer wieder stellt sich die Frage: Wo beantrage ich die Leistungen, wer ist für die Übernahme der Kosten zuständig und was mache ich bei einer Ablehnung der Kosten? Für diese und viele andere Fragen stehen beispielsweise Beratungsstellen zur Verfügung, um den Dschungel der Möglichkeiten zu lichten. Daher scheue dich nicht eine Beratungsstelle in deiner Nähe aufzusuchen und deine Fragen und Anliegen dort zu klären.

Viele weitere Informationen findest du auch auf unserer Seite unter „Hilfsmittel“ und „Beratungsstellen“. 

Nun folgt ein Überblick über einige Nachteilsausgleiche, die für den Alltag interessant sein könnten.

Nutzung der abgeschlossenen Toiletten für Menschen mit Behinderung

  • Euroschlüssel

Nutzung von Behindertenparkplätzen

  • Blauer Parkausweis

Mobilität

  • Wertmarke (unentgeltliche Nutzen des Nahverkehrs inkl. Begleitperson bei Merkzeichen“)
    • alternativ auch Erlass der KFZ Steuer
  • Fahr- und Begleitservices
  • Mobilitätsservice der DB o.a. Dienste
  • Vergünstigen beim Fliegen möglich (kein Rechtsanspruch)
  • Flughäfen bieten Hilfen für Menschen mit Behinderung an

Steuerlicher Ausgleich für Menschen mit Behinderung/finanzielle Ausgleiche

  • Pauschbeträge
  • Fahrtkosten
  • Hundesteuern (ortsgebunden, Blindenführhund)
  • Blindengeld/Sehbehindertengeld/Blindenhilfe
  • Befreiung/Ermäßigung der Rundfunkgebühren

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Hilfsmittel (auch für Schule/Studium/Ausbildung)
  • Arbeitsassistenz (auch für Schule/Studium/Ausbildung)
  • Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes 
  • Kraftfahrzeughilfe

Ausgleiche im Berufsleben

  • Kündigungsschutz
  • Gleichstellung
  • Zusatzurlaub

Rente

  • Erwerbsminderung
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Pflege und medizinische Hilfen

  • Ein Pflegegrad 
  • Krankenfahrten

Alltägliche Ausgleiche

  • Hilfsmittel für den privaten Gebrauch
  • Assistenz etwa über ein Persönliches Budget
  • eine Haushaltshilfe (ab Pflegegrad 1)
  • Ermäßigung bei Eintrittspreisen von Veranstaltungen, Vergnügungsparks und anderen Freizeitangeboten
  • Ermäßigung Kurtaxe
  • Kostenfreie Versendung von Blindensendungen
  • Erhalt eines Sozialtarifes bei der Telekom

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